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Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Öl, Gas, Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen. Das Dokument wurde im Laufe der Zeit außerdem stark verändert, was einen Vergleich zusätzlich erschwert.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten (Nebenkosten) ausmachen.

Der Energieausweis enthält kurze Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude. Sie weisen auf kostengünstige Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz hin, ersetzen jedoch keine Energieberatung.